Hintergrund ist eine neue gesetzliche Regelung für die Annahme von Auto- bzw. Starterbatterien, die erhöhte Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Transport stellt. Der vom EVS beauftragte Ökomobil-Betreiber ist aktiv dabei, die benötigten Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Alternative Abgabemöglichkeit für Autobatterien sind alle Händler, die Fahrzeugbatterien (Autobatterien) im Sortiment führen. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Rücknahmepflicht besteht unabhängig davon, ob dort eine neue Batterie gekauft wird oder nicht.
Sobald sich an der aktuellen Situation etwas ändert, informieren wir auf unserer Internetseite unter www.evs.de/ökomobil.